Wappengenehmigung/ -annahme: 26.11.2007
Flaggengenehmigung/ -annahme: 26.11.2007
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Rot und Blau durch eine gemauerte silberne Brücke gesenkt geteilt. Oben ein silbernes Flügelkreuz einer Windmühle.
Historische Begründung:
Die Gemeinde Klein Barkau im Amt Preetz-Land liegt im Nordwesten des Kreises Plön. Sie grenzt im Norden an die Gemeinde Boksee, im Osten an die Gemeinde Großbarkau, im Süden an Kirchbarkau und Westen an die Gemeinde Schönhorst (Kreis Rendsburg-Eckernförde).
Klein Barkau, das schon im 13. Jahrhundert zu den Barkauer Kirchspieldörfern zählt, gehörte ab 1327 dem Kloster Bordesholm, 1457 ging es als Besitz des Knappen Eggert Muggel an das Heilig-Geist-Stift und St. Jürgen Hospital Kiel. Nach der Reformation ging es in den Besitz der Stadt Kiel über und gehörte seitdem zum Amt Kiel. Seit 1867 gehörte Klein Barkau zum Kreis Bordesholm und nach dessen Auflösung zum Kreis Plön.
Das silberne Mühlenkreuz steht für die heute noch erhaltene und unter Denkmalschutz stehende 1885 in Klein Barkau errichtete Windmühle.
Die gemauerte Brücke steht für die 1806 errichte Brücke über die Lurbek, die in den Bothkamper See mündet.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem in einen breiteren oberen roten und schmäleren unteren blauen Streifen geteilten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.