Wappengenehmigung/ -annahme: 29.09.2005
Flaggengenehmigung/ -annahme: 29.09.2005
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau ein erhöhter abgeflachter goldener Dreiberg, darauf über zwei abgewendete rote gezäumte Pferdeköpfe ein grüner fünfblättriger Eichenbaum zwischen zwei grünen dreiblättrigen Laubbäumen, bei denen jeweils zwei Blätter nach außen weisen.
Historische Begründung:
Die Gemeinde Schönhorst liegt im Naturraum „Moränengebiet der oberen Eider". Die Landschaft wird geprägt durch kleinräumige Hügel und Täler. Der Dreiberg im Schildhaupt bezieht sich auf diese reizvoll bewegte Landschaft.
Der Ortsname Schönhorst lässt sich mit "zum schönen Horst, d.h. Gestrüpp, Gehölz, Buschwerk" übersetzen (W.LAUR, 1992). Die drei abstrahierten Laubbäume sollen die Namendeutung versinnbildlichen. Zudem hat die Gemeinde einen Waldanteil, der weit über dem Landesdurchschnitt liegt. Jüngste Aufforstungen haben den Waldanteil nochmals gesteigert.
Die beiden Pferde im Schildfuß weisen auf die Bedeutung des Pferdesports hin, der in Schönhorst eine Tradition und Bedeutung hat.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem in Dreibergschnitt erhöht geteilten blau-gelben Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.