Wappengenehmigung/ -annahme: 16.06.2004
Flaggengenehmigung/ -annahme: 16.06.2004
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Gold und Grün erhört geteilt. Oben eine stehende schwarze Rabenkrähe, unten ein einfacher silberner Ring, erhöht begleitet rechts von einem abgebrochenen silbernen Krummstab und links von einem silbernen Kleeblatt.
Historische Begründung:
Die Gemeinde Warnau im Amt Preetz-Land grenzt im Norden an den Kirchspielort Kirchbarkau, im Westen an die Gemeinde Bothkamp, im Süden und Osten an die Gemeinde Nettelsee. Das Dorf Vernaw wird erstmalig im Zusammenhang des Verkaufs des Dorfes durch den Ritter Claus Kule zu Nütschau im Jahre 1481 an das Kloster Preetz erwähnt. Seitdem bis zur Auflösung des Gutsbezirks Klosterhof Preetz im Jahre 1928 war Warnau eines von 22 Dörfern der sogenannten zweiten Probstei. Von der Anlage her ist Warnau anders als die Angerdörfer der Probstei eine Rundling. Der Name Warnau ist polabischen Ursprungs und bedeutet soviel wie "Krähenort".
Im Wappen steht die Rabenkrähe wortsprachlich für Warnau. Der silberne Kreis steht für das Rundlingsdorf, der abgebrochene Krummstab für die Jahrhunderte lange Zugehörigkeit zum Kloster Preetz, das Weißkleeblatt und der grüne Grund für den historischen Haupterwerbszweig, die Landwirtschaft.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem in einen oberen schmaleren gelben und einen unteren breiteren grünen Streifen geteilten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.