Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Gemeinde Willenscharen, Kreis Steinburg

Wappengenehmigung/ -annahme: 06.07.1946

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Wappenbeschreibung:
Heraldisch nicht beschreibbar.

Historische Begründung:
Ein Sonderfall sind die heraldisch nicht beschreibbaren "Wappen" der Gemeinden Bekdorf, Huje, Kleve, Krummendiek, Moorhusen, Oldendorf und Willenscharen. Diese Gemeinden liegen im Kreis Steinburg. Strenggenommen handelt es sich nicht um Wappen, da Thematik und Darstellungsart diese Hoheitszeichen den Bildsiegeln zuordnen. Sie waren 1946 von der britischen Militärregierung genehmigt worden, ohne dass eine heraldische Prüfung stattgefunden hatte. So kommt es, dass diese "Wappen" nicht den heraldischen Darstellungsregeln entsprechen und in der heraldischen Terminologie nicht beschreibbar sind. Auch eine historische Begründung fehlt, dennoch lassen sie erkennen, was mit ihnen zum Ausdruck gebracht werden soll. So zeigt das Bildsiegel von Willenscharen die Bindung an die engere Heimat durch die Andeutung der Naturlandschaft in Gestalt der Flusses und des traditionsreichen Flussübergangs, der Störbrücke, sowie der Verweis auf ein historisches Denkmal, den Walberg. Näheres zu diesen Bildsiegeln bei: Martin Reißmann: Die Wappen der Kreise, Ämter, Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs 49), Husum 1997, S. 379-381.