Wappengenehmigung/ -annahme: 12.09.1996
Flaggengenehmigung/ -annahme: 26.09.2019
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Durch einen flachen goldenen Hügel von Grün und Rot erniedrigt geteilt. Oben, aus dem Hügel herauswachsend, drei goldene Reethalme, deren Samenstände nach links geneigt sind, unten das silberne holsteinische Nesselblatt
Historische Begründung:
Das Wappen von Rethwisch ist vorwiegend auf den Namen der Gemeinde bezogen und reiht sich damit in die Gruppe der Kommunalwappen mit "redendem" oder "sprechendem" Inhalt ein. Auf den zweiten Namensbestandteil (-wisch = Wiese) bezieht sich die grüne Schildfarbe, auf den ersten die drei "im Reifezustand" gezeigten Pflanzenhalme. Reet ist bis heute ein beliebter Baustoff für ebenso reizvolle wie wärmeschützende Hausbedachung.
Die Gemeinde legt besonderes Gewicht auf ihre Lage im heutigen Landesteil Holstein. Deshalb ist das Nesselblatt, Wahrzeichen dieses Gebietes, fast übergroß Bestandteil des Wappens geworden. Historisch gesehen gehörte der Ort eher zu Stormarn. Damit wäre auch die Einbeziehung des Wappentieres dieser Landschaft, des Schwans, begründet gewesen, die ebenfalls die Zugehörigkeit der Gemeinde zum Amt Krempermarsch betont hätte, das auch den Schwan im Wappen führt.
Die Einfügung des flachen Hügels ermöglichte die aus inhaltlichen Gründen notwendige Zusammenstellung der grünen und roten Tinktur.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem nach Art des Wappens geteilten grün-roten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur."