Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Gemeinde Westerholz, Kreis Schleswig-Flensburg

Wappen Gemeinde Westerholz, Kreis Schleswig-Flensburg
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 25.10.1993

Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.10.1993

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Gemeinde Westerholz, Kreis Schleswig-Flensburg
Flagge

Wappenbeschreibung:
Über gesenktem, mit zwei silbernen Wellenfäden belegtem Wellenschildfuß von Blau und Gold schräglinks geteilt. Oben ein Eichenblatt, unten ein achtspeichiges Wagenrad in vertauschten Farben.

Historische Begründung:
Die Gliederung des Wappenschildes der Gemeinde Westerholz mit Schrägteilung, Wellenschildfuß und blau-goldener Farbgebung nimmt diejenige im Wappen des Kreises Schleswig-Flensburg auf. Damit soll die Zugehörigkeit zu diesem Kreis hervorgehoben werden, welche für die gesamte Landschaft Angeln zutrifft. Für den zweiten Bestandteil des Ortsnamens steht "redend" das einzelne Eichenblatt im Wappen. Zugleich verweist das Blatt auf die Waldflächen in der durch Hügel gegliederten Landschaft, insbesondere im 1970 eingemeindeten Ortsteil Dollerupholz. Das Dorf hat bis in die Gegenwart seine agrarwirtschaftliche Prägung weitgehend behalten. Das Wagenrad im Wappen versinnbildlicht sowohl die Landwirtschaft als auch die Mobilität der heutigen Pendler, welche in dem nahegelegenen Flensburg arbeiten. Die Lage der Gemeinde an der Flensburger Förde spiegelt sich im Wellenschildfuß wieder. Neben der Kreiszugehörigkeit wird durch die dominierenden Farben Blau und Gold auf die Zugehörigkeit zum Landesteil Schleswig hingewiesen.

Flaggenbeschreibung:
Auf einem durch einen schmalen, gewellten Streifen waagerecht geteilten, oben blauen, unten gelben Flaggentuch das Eichenblatt und das Rad des Gemeindewappens in verwechselten Farben, dicht an den den Flaggenmast herangerückt. Der gewellte Streifen ist in einen oberen weißen, unten blauen Streifen geteilt.