Wappengenehmigung/ -annahme: 29.07.1983
Flaggengenehmigung/ -annahme: 26.09.2018
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Unter silbernem Schildhaupt, darin ein rotes Hifthorn, in Grün ein goldener Rohrkolben zwischen zwei goldenen Ähren.
Historische Begründung:
Das Horn im Wappen von Westerhorn bezieht sich in volksetymologischer Deutung auf den Ortsnamen. Für die Flurnamenwissenschaft ist das "Horn" demgegenüber eine "Ecke" oder ein Vorsprung im Gelände.
Das Bauerndorf zeichnete sich seit jeher durch ausgedehnte Moorflächen aus. Gegenwärtig ist ein Drittel der Gemarkung als Moor klassifiziert. Dieser große Anteil der Feuchtgebiete wird durch den Rohrkolben im Wappen verdeutlicht.
Ungeachtet bescheidener Bodengüte bildeten der Ackerbau und die Viehzucht in der Vergangenheit die wichtigste Wirtschaftsgrundlage der Einwohner. Bis in die Gegenwart ist Westerhorn ein überwiegend agrarwirtschaftlich orientierter Ort geblieben.
Wie Osterhorn ist Westerhorn Bestandteil des Kirchspiels Hörnerkirchen und damit der historischen Hörnergilde.
Die frühere Zugehörigkeit zur Grafschaft Rantzau klingt in den Farben des Schildhauptes, Rot und Silber, an. Es sind zugleich die Farben des heutigen Landesteils Holstein. Die untere Schildfarbe Grün hebt noch einmal die ländliche Struktur und die Naturlandschaft, insbesondere der Moorgebiete, hervor.
Flaggenbeschreibung:
Zwischen einem vorderen und einem hinteren, 2:1 geteilten grün-weißen Randstreifen von jeweils der Hälfte des Lieks und des fliegenden Endes auf dem nach Art des Wappens geteilten weiß-grünem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur