Wappengenehmigung/ -annahme: 30.01.1998
Flaggengenehmigung/ -annahme: 30.01.1998
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Geviert von Grün und Silber mit aufgebogener Teilungslinie; in vertauschten Farben überdeckt oben mit einem Bauernhaus (Frontalansicht), unten mit zwei auswärts weisenden, an den Stielen sich kreuzenden, aufrechten Eichenblättern.
Historische Begründung:
Die Gemeinde liegt am Rande der schleswig-holsteinischen Marschlandschaft auf dem Rücken einer Dünenkette, die sich als ehemalige Uferzone der Nordsee bis in das südwestliche Schleswig-Holstein hineinzieht. Auf dieser "weißen, sandigen Wurth" bauten die ersten Siedler, geschützt vor den Fluten der Nordsee, ihre ersten Behausungen, die ebenso wie das umgebende, dem Meer abgewonnene Marschland über die Jahrhunderte landwirtschaftlich geprägt waren.
Die senkrechte Wappenteilung mit dem doppelten Farbwechsel zwischen Silber und Grün symbolisiert die erdgeschichtlich bedeutsame Situation zwischen dem Meer und dem Festland. Ein giebelständiges, in dieser Region typisches Bauernhaus auf einer leichten Anhöhe (Wurth) bezieht sich auf den Ortsnamen Wittenwurth.
Die gekreuzten Eichblätter weisen darauf hin, dass hier am Rande der Marsch ehemals ausgedehnte Eichenmischwälder standen.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines von Grün und Silber quadrierten Flaggentuchs mit in der Mitte aufgebogener waagerechter Teilungslinie die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.