Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Kreis Dithmarschen

Wappen Kreis Dithmarschen
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 30.07.1971

Flaggengenehmigung/ -annahme: 17.05.1972

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Kreis Dithmarschen
Flagge

Wappenbeschreibung:
In Rot auf silbernem galoppierenden Pferd mit goldenem Sattel, goldenem Zaumzeug und blauer Satteldecke ein golden gerüsteter, ein silbernes Schwert über dem Kopf schwingender Reiter mit silbernem Helmbusch.

Historische Begründung:
Der Kreis Dithmarschen wurde 1970 aus den Kreisen Norder- und Süderdithmarschen gebildet. Vorgänger dieser beiden Kreise waren die gleichnamigen "Landschaften", in die der Dithmarscher Bauernstaat nach dem Verlust der staatlichen Unabhängigkeit im 16. Jh. geteilt worden war, die sich aber bis 1867 ein relativ großes Ausmaß an politischer Selbständigkeit hatten bewahren können. Bis zur militärischen Niederlage gegen die schleswig-holsteinischen Landesfürsten, Herzog Adolf von Gottorf, seinen Bruder Herzog Johann d. Ä. von Hadersleben und seinen Neffen König Friedrich II. von Dänemark, im Jahre 1559 hatten die Dithmarscher die Jungfrau Maria und den heiligen Oswald, die Schutzpatrone der freien Bauernrepublik, im Siegel geführt. Das Siegel der Kapitulationsurkunde von 1559 zeigt Maria als Mater Dolorosa, ein möglicherweise auch später noch verwendetes Symbol, das als Anspielung auf den Verlust der Dithmarscher Freiheit gewertet werden kann. Ein einheitliches Symbol für ganz Dithmarschen gab es danach lange Zeit nicht mehr. Für die Landschaft Norderdithmarschen ist die wohl noch im 16. Jh. erfolgte Annahme eines eigenen Siegels, das die Gottesmutter im Strahlenkranz zeigte, bezeugt. Die Figur des im heutigen Kreiswappen geführten geharnischten Reiters erscheint zuerst im dänischen Staatswappen für den südlichen, königlichen Teil Dithmarschens. Sie war in Dithmarschen zunächst wenig beliebt, weil die Darstellung eines "kampfgerüsteten Holsteiner Ritters zu Pferde" offenbar als Anspielung auf die erlittene Niederlage angesehen wurde, die ja nicht zuletzt auch eine solche gegen den holsteinischen Adel war. Gegen Ende des 18. Jh. führten jedoch die Landvogteien beider Teile Dithmarschens das Reitermotiv im Siegel, das im 19. Jh. auch in der Bevölkerung als "Landeswappen" populär wurde und vielfach informell Verwendung fand. Seit 1934 trat der Reiter an die Stelle des von 1867 bis dahin in den Dienstsiegeln der Kreisausschüsse der preußischen Landkreise Norder- und Süderdithmarschen geführten Adlers und wurde von beiden Kreisen mit Zustimmung der britischen Besatzungsmacht 1946, erstmals jetzt auch als Wappen, erneut aufgegriffen. Allerdings führte die heraldische Formlosigkeit des Annahmeverfahrens und die Tatsache, daß das Wahrzeichen von zwei Kommunalkörperschaften zugleich gebraucht wurde, zu Unsicherheiten in der Einzelgestaltung des Wappenbildes. Der Kreis Süderdithmarschen ließ deshalb sein Wappen 1963 amtlich feststellen. 1970 schließlich übernahm der im Zuge der Gebietsreform entstandene Kreis Dithmarschen als Rechtsnachfolger der zusammengelegten Kreise Norder- und Süderdithmarschen folgerichtig das nunmehr bereits traditionell gewordene Reiterwappen.

Flaggenbeschreibung:
Die Kreisflagge zeigt im weißen Liek das Kreiswappen (mit Schild) sowie im roten fliegenden Ende drei weiße Balken.