Wappengenehmigung/ -annahme: 08.12.2001
Flaggengenehmigung/ -annahme: 08.12.2001
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über silbernem dreiteiligen Wellenbalken auf Blau ein schräggestelltes goldenes Flügelkreuz ein Windmühle.
Historische Begründung:
Die Gemeinde Krokau im Amt Probstei ist eines der 20 ehemalig zum Kloster Preetz gehörigen Dörfer der Probstei und wird erstmalig im Kieler Stadtbuch im Zusammenhang mit der Beurkundung durch einen Ritter Hinricus de Crochowe m Jahre 1264 erwähnt, so wie 1286 im Bocholt'schen Register.
Die Gemeinde grenzt im Norden an die Gemeinde Wisch, im Westen an die Gemeinde Barsbek, im Süden an Fiefbergen und im Osten an die amtsfreie Gemeinde Schönberg.
Das goldene Flügelkreuz einer Windmühle steht für den historischen Mühlenstandort an der nördlichen Geländeerhöhung und für die heutige Holländermühle, die als aufwändig saniertes technisches Kulturdenkmal und Museum ein weithin sichtbares Landschaftszeichen in der Probstei darstellt. Es steht gleichzeitig für die Acker- und Getreidewirtschaft, die in der Gemeinde aufgrund der Bodenverhältnisse immer eine besondere Rolle spielte.
Der dreigeteilte silberne Wellenbalken steht für die drei in der Gemeinde fließenden Auen, die sich zur Krokau, der Namensgeberin des Dorfes, vereinen.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem rechts und links blau gerändertem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tinktur.