Wappengenehmigung/ -annahme: 25.10.2012
Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.10.2012
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Grün und Blau durch einen silbernen Pfahl, belegt mit einem schmalen blauen Faden, im Kurvenschnitt gespalten. Oben links vier silberne schräg gestellte Windmühlenflügel, unten rechts ein goldenes Lindenblatt mit Fruchtstand.
Historische Begründung:
Der Ortsname der Gemeinde Dammfleth lässt sich mit "Wasserlauf bei einem Damm" deuten (Quelle: W.LAUR, 1992, Historisches Ortsnamenlexikon von Schleswig Holstein).
Das Wappenschild wird durch einen schräg angeordneten silberne Wellenfaden geteilt, der mit einem blauen Wellenfaden belegt ist. Dieser bezieht sich auf einen Fleet, ein wesentlicher Bestandteil der Entwässerung dieser grundwassernahen Grünlandflächen. Die beiden weißen Wellenfäden stellen die beidseitigen Dämme dar, die sich als natürliche
Erhöhung der Uferränder, für die Besiedlung dieser Landschaft besonders eigneten.
Die Mühlenflügel erinnern an die Bedeutung der Kornmühlen sowie an die für die Marsch typischen Entwässerungsmühlen, die vor der Einführung elektrisch betriebener Schöpfwerke für die Trockenlegung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sorgten.
Das mit einem Fruchtstand versehene goldene Lindenblatt weist auf die landschaftstypischen "Hausbäume" hin. Nach alter Tradition wurden diese vor das Wohnhaus gepflanzt, um damit seine Bewohner vor Armut und Krankheit zu schützen. Der Linde wurde die Kraft zugesprochen, das Schicksal "gelinde", d.h. milde und sanft zu stimmen.
Die Hintergrundfarben Blau und Grün symbolisieren Wasser und Land und weisen auf die wechselvolle Geschichte der Gemeinde hin, die durch Überflutungen, Bedeichungen, Entwässerung, Besiedlung und landwirtschaftliche Nutzung geprägt wird.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem nach Art des Wappens geteilten grün-blauen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.