Wappengenehmigung/ -annahme: 10.04.2012
Flaggengenehmigung/ -annahme: 10.04.2012
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Grün und Blau durch zwei schmale vierwellige silberne Wellenbalken gesenkt geteilt. Oben eine silberne Bockmühle, unten ein silberner Stör.
Historische Begründung:
Der Ortsname der Gemeinde Stördorf lässt sich mit "Dorf an der Stör" deuten. Die Gemeinde besteht aus vier Ortsteilen, nämlich Kasenort, Honigfleth, Käthen und dem Namen gebenden Stördorf.
Die Bockmühle, eine landschaftstypische Windmühle, erinnert an die Bedeutung der Entwässerungsmühlen, die vor der Einführung elektrisch betriebener Schöpfwerke für die Trockenlegung der landwirtschaftlichen Nutzflächen sorgten.
Der blaue und die beiden weißen Wellenfäden über einem Stör beziehen sich auf die drei Fließgewässer, die Stör, die Bekau und die Wüster Au, durch die die Gemeinde Stördorf wesentlich geprägt wird. Die vier Wellen der Wellenfäden symbolisieren die vier Ortsteile.
Die grüne Hintergrundfarbe weist auf die Bedeutung der Landwirtschaft für die Entwicklung dieser Region hin.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem nach Art des Wappens geteilten grün-blauen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.