Wappengenehmigung/ -annahme: 01.11.1976
Flaggengenehmigung/ -annahme: 01.11.1976
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber eine rote, beiderseits von niedrigen, schwarz bedachten Türmen überragte Burg mit vorspringendem, schwarz bedachtem Torturm und offenem Tor. Darunter auf einem wach- senden roten Pfahl der schwarze stilisierte Schädel und die schwarzen stilisierten Schaufeln eines Rentiers.
Historische Begründung:
Das 1976 gestaltete, eine ältere Form von 1938 ersetzende Wappen der Stadt knüpft an charakteristische, mit dem Namen "Ahrensburg" verbundene geschichtliche Gegebenheiten an:
Die Burg in der oberen Wappenhälfte steht als Sinnbild für die Befestigungsanlagen, denen die Stadt ihren Namen verdankt. In der Zeit der Kolonisation Stormarns entstand, wohl an eine altsächsische Fluchtburg anknüpfend, eine landesherrliche Burg "Arnesvelde", später auch "Arnsburga" genannt. Der Übergang der Burganlage an die Adelsfamilie Rantzau führte zur Aufgabe des alten Burgplatzes. Um 1595 wurde von Peter Rantzau beim Dorf Wolden- horn ein Wasserschloß errichtet, das den Namen "Ahrensburg" erhielt, der später auf den Ort übertragen wurde. 1949 erhielt Ahrensburg Stadtrecht.
Das Rengeweih auf dem Kultpfahl in der unteren Wappenhälfte ist ein vorgeschichtliches Fundstück aus dem nahegelegenen Stellmoor. Dieser und zahlreiche andere Funde dokumen- tieren die über lange Zeit andauernde Anwe- senheit altsteinzeitlicher Rentierjäger im Ahrensburger Raum und gaben der entsprechenden vorgeschichtlichen Epoche den Namen "Ahrensburger Kultur" bzw. "Ahrensburger Stufe".
Durch die im Wappen dominierenden Farben Silber und Rot findet die Zugehörigkeit der Stadt zu Holstein ihren Ausdruck.
Flaggenbeschreibung:
In einem weißen, oben und unten von einem breiten roten Streifen begrenzten Tuch die rote Burg und darunter das schwarze, stilisierte Rengeweih (mit Schädel) des Stadtwappens, etwas zur Stange hin verschoben.