Wappengenehmigung/ -annahme: 17.07.1974
Flaggengenehmigung/ -annahme: 29.08.1974
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Geviert von Blau und Silber mit rotem Mittelschild, darin ein achtstrahliger silberner Stern, dessen oberster Strahl mit einer silbernen Lilie besteckt ist.
Historische Begründung:
Die Quadrierung des Wappenschildes von Norderstedt bezieht sich auf die Entstehung der Stadt durch den Zusammenschluß von vier ehemals selbständigen Gemeinden.
Der Stern repräsentiert die neue Stadt und ihre hoffnungsvolle Zukunft. Die "Nordweisung" dieser als Kompaß zu deutenden Figur durch die Lilie gründet im Namen der Gemeinde und macht das Wappen insofern zu einem "sprechenden" Wahrzeichen.
Die junge Stadt Norderstedt wurde 1970 aus den vier Gemeinden Friedrichsgabe, Garstedt, Glashütte und Harksheide gebildet. Jeder Ortsteil wird durch ein Viertel des Schildes vertreten. Von diesen hatten Garstedt und Harksheide vor dem Zusammenschluß ein eigenes Wappen.
Die Siedlungskonzentration entlang der Verkehrsachse zwischen Hamburg im Süden und Kaltenkirchen im Norden, die insbesondere in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist, wurde bereits vor der Stadtgründung inoffiziell "Norderstedt" genannt. Der Stadtname zeigt die Orientierung der Einwohner nach Hamburg an: Der Ort liegt im Süden Schleswig-Holsteins, aber nördlich von Hamburg. Die politische Zugehörigkeit zu Schleswig-Holstein wird durch die Wappenfarben, die den Landesfarben entsprechen, betont.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines weißen Tuches das Stadtwappen, etwas zur Stange hin verschoben.