Wappengenehmigung/ -annahme: 30.07.1964
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber über abwechselnd silbernen und blauen Wellen, in denen ein roter Fisch schwimmt, eine durchgehende, niedrige rote Zinnenmauer aus Ziegeln, besetzt mit einem gedrungenen roten Zinnenturm mit zwei schwarzen Torbögen; über dem Turm schwebend das holsteinische Wappen (in Rot das silberne Nesselblatt).
Historische Begründung:
Das Wappen der Stadt Plön geht auf das älteste überlieferte Stadtsiegel aus dem 14. Jh. zurück.
Das Siegelbild zeigt eine durch das Nesselblatt als holsteinisch ausgewiesene Burg, verbunden mit einer Stadt an einem fischreichen See.
Die Anfänge der Stadt liegen vermutlich im 9. Jh., als die Wasserburg "Plune" auf einer Insel im Plöner See wendische Fürstenresidenz war. Graf Adolf II. von Holstein gründete 1156 zugleich mit der Burg den Ort Plön mit einem Markt für deutsche Kaufleute. Der Ort erhielt 1236 Lübecker Stadtrecht und siegelte vermutlich seitdem mit dem im heutigen Wappen gezeigten Siegelbild. Von 1290 bis 1390 residierten hier die Holsteiner Grafen der Plöner Linie. Zwischen 1623 und 1761 war Plön mit seinem Schloß Residenz des kleinen Herzogtums Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön.
Die Details des Wappenbildes und die Farben wechselten während der Jahrhunderte, jedoch blieb die Figurenkombination bestehen. Allerdings fehlte zeitweilig der Fisch im Schildfuß. Bei der Bearbeitung des Wappens 1964 wurde die Tingierung des Wappens den schleswig-holsteinischen Landesfarben angepaßt, wie es der Plöner Bürgermeister Friedrich Kinder bereits 1888 angeregt hatte.