Wappengenehmigung/ -annahme: 26.11.1963
Flaggengenehmigung/ -annahme: 26.11.1963
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Im Rot das silberne holsteinische Nesselblatt, darin die goldengerüstete, rotgegürtete, schwarzbärtige Gestalt eines Rolands in Vorderansicht mit rotem, blaugefüttertem, zurückgeschlagenem Mantel, auf dem Kopf die goldene mittelalterliche Kaiserkrone, in der rechten Hand ein bloßes silbernes Schwert mit goldenem Knauf an die rechte Schulter gelehnt, in der linken der goldene Reichsapfel.
Historische Begründung:
Die Stadt Wedel führt ein altes, an einem historischen Siegel orientiertes Wappen.
Der Ort entstand an einer Fährstelle über die Elbe, an der sich die beiden mittelalterlichen, von Norden kommenden Handelsund Heerstraßen, die Ochsenwege, trafen.
Der florierende, sich ausweitende Ochsenhandel führte im 16. und 17. Jh. zu einer wirtschaftlichen Blütezeit des Ortes. Zum Zeichen der Marktgerechtigkeit hatten die Schauenburger Grafen aus der Pinneberger Nebenlinie als Landesherren auf dem Marktplatz eine hölzerne Rolandstatue errichten lassen, welche 1558 durch eine farbige Sandsteinfigur ersetzt wurde. Dieser neue Roland sollte das Aussehen Kaiser Karls des Großen haben. Erst 1786 wurde Wedel zum Flecken erhoben. Im Privileg wurde die Führung eines Siegels bewilligt, das den geharnischten Roland zeigte. Bereits 1597 hatte Andreas Angelus in seiner Schrift "Holsteinischer Städte Chronica" als Wedeler Wappen einen Roland, allerdings ohne Krone und statt des Reichsapfels mit dem Nesselblattschild in der Linken, abgebildet. 1875 wurde Wedel zur Stadt erhoben.
Das Nesselblatt im Wappen zeigt die Zugehörigkeit der Stadt zu Holstein und die Landesherrschaft der Schauenburger Grafen bis 1640 an.
Das Wappen in seiner jetzigen, von dem Heraldiker Hans Freiherr von Weißenbach gestalteten Form wurde 1876 angenommen; eine Genehmigung erfolgte nicht. 1948 und 1963 entwarfen die Grafiker A. Paul Weber, Schretstaken, und W. H. Lippert, Brunsbüttel, neue zeichnerische Darstellungen des Wappens. Letztere wurde 1963 genehmigt.
Flaggenbeschreibung:
Im blauen Tuch, das oben und unten von je zwei schmalen Streifen, einem roten und einem halb so breiten weißen, begrenzt wird, das weiße holsteinische Nesselblatt, etwas zur Stange hin verschoben, darin der Roland des Wappens.