Wappengenehmigung/ -annahme: 31.07.1963
Flaggengenehmigung/ -annahme: 31.07.1963
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber, beiderseits begleitet von je drei blauen, zueinander gekehrten Heringen, der heilige Christophorus in Vorderansicht, barhaupt, mit rotem Mantel und silbernem Bart, die nackten Beine in abwechselnd blauen und silbernen Wellen verschwindend, in der rechten Hand einen astförmigen, naturfarbenen Stab, mit der linken den Jesusknaben, der die rechte Hand segnend erhebt und mit der linken die Weltkugel in Gold auf seinem linken Knie umfaßt, auf seinen Schultern haltend.
Historische Begründung:
Der an der Schlei gelegene, insbesondere von Fischern und Schiffern bewohnte Ort hat seinen Namen von einer 1357 erstmals bezeugten Kapelle, die wohl dem Schutzpatron der Seefahrer, dem heiligen Nikolaus, geweiht war. Aber nicht dieser, sondern der Schutzheilige der Fährleute, St. Christophorus, wurde 1870, als der Flecken zur Stadt erhoben wurde, neben sechs Heringen als Zeichen für den Heringsfang in der Schlei, in das Stadtsiegel aufgenommen. Im Ort befand sich eine wichtige Fährverbindung über die Schlei, die 1927 durch eine Drehbrücke ersetzt wurde. Die Figur des Christophorus hatte schon vor 1870 den Rang eines Wahrzeichens in der Stadt, weil sie statt eines Wetterhahns auf den Turm der 1793 vollendeten barocken Kirche Kappelns gesetzt wurde.
Während Handel und Schiffahrt über die Schlei und der Schiffbau ihre wirtschaftliche Bedeutung verloren haben, spielen der Heringsfang mithilfe von Heringszäunen und die Fischräucherei noch eine gewisse Rolle.
Das Stadtsiegel wurde 1959 zum Wappen umgestaltet und als solches 1963 offiziell angenommen.
Flaggenbeschreibung:
Im roten Tuch, das oben und unten von je 2 schmalen Streifen in Blau und Weiß begrenzt wird, das Stadtwappen, aus der Mitte zur Stange hin verschoben.