Wappengenehmigung/ -annahme: 25.11.1960
Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.11.1960
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot über grünem Dreiberg, darauf ein silberner Wellenbalken, ein silberner, in drei zinnenbewehrten Stockwerken nach oben sich verjüngender, viereckiger Zinnenturm mit offenem Tor, in dem ein goldenes, hochgezogenes Fallgitter sichtbar ist, das Ganze oben beiderseits begleitet von je einem goldenen, sechsstrahligen Stern.
Historische Begründung:
Der Turm im Wappen repräsentiert die einstige Burganlage und damit die Epoche Pinnebergs als Zentrum der gleichnamigen Grafschaft.
Die Ersterwähnung des Ortes "Pinnenberghe" und der Burg erfolgte 1351. Die Burg war zeitweilig Residenz der "Pinneberger Linie" der Schauenburger Grafen, deren Stammlande an der Weser lagen. Mit dem Aussterben der Schauenburger 1640 war der Verfall der Burg besiegelt. 1720 schließlich wurde das Grafenschloß abgebrochen.
Die im 18. Jh. einsetzende Entwicklung Pinnebergs zum Verwaltungsmittelpunkt als Dienstsitz des Drosten der nunmehr königlichen Herrschaft Pinneberg führte 1826 zur Erhebung des Ortes zum Flecken. Durch den Anschluß an die Altona-Kieler Eisenbahn wurde Pinneberg zum Industrieort und 1875 Stadt. Bis zur Verleihung des heutigen Wappens führte Pinneberg das holsteinische Nesselblatt im Stadtsiegel.
Die Herkunft der Sterne zu beiden Seiten des Turmes ist unklar. Vermutlich handelt es sich lediglich um Dekor.
Der Dreiberg verdeutlicht den Standort der ehemaligen Burg auf dem Schloßberg. Auf die Lage der Stadt am Südufer der in die Elbe mündenden Pinnau wird im Wappen durch den silbernen Wellenbalken hingewiesen. Er trat bei der Wappenänderung 1960 an die Stelle blauer Wellen im Schildfuß.
Flaggenbeschreibung:
Die Flagge zeigt in weißem, oben und unten von je einem schmalen roten Rand begrenzten Feld das Stadtwappen, aus der Mitte des Tuches etwas zur Stange hin verschoben.