Wappengenehmigung/ -annahme: 19.04.1958
Flaggengenehmigung/ -annahme: 05.01.1979
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot auf einem silbernen Brunnenpfahl, der aus der Mitte eines rechteckigen, gemauerten silbernen Brunnenbeckens hervorwächst und nach beiden Seiten einen Wasserstrahl im Bogen in das Becken sendet, eine sitzende goldene Eule in Vorderansicht, begleitet von zwei silbernen Seeblättern.
Historische Begründung:
Die zentrale Figur des Brunnens im Wappen der Gemeinde Quickborn ist "sprechendes" Symbol für den Ortsnamen. Dieser bedeutet nämlich "lebender Born" oder "schnell sprudelnde Quelle". Auf den künstlich gefaßten "Born" bezieht sich der Brunnen im Wappen.
Der 1369 erstmals erwähnte Ort lag an einer der Haupthandelsstraßen, dem Heerweg oder Ochsenweg. Diese Verkehrsader war von besonderer Bedeutung, weil jahrhundertelang auf ihr von Jütland Viehherden nach Hamburg getrieben wurden. Beim Quickborner Wirtshaus "Uhlenkrog" ruhten Menschen und Tiere auf ihrer Durchreise aus. Zur Erinnerung an diesen, den Ort über seine Grenzen hinaus bekannt machenden, Gasthof steht die Eule im Wappen.
Die beiden Seeblätter repräsentieren die beiden großen Gewässer auf dem Gemeindegebiet, den "Groten See" und den "Lütten See".
Die überwiegend im Wappen verwendeten Farben sind Rot und Silber, um die Zugehörigkeit zu Holstein hervorzuheben.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines weißen, oben und unten von einem roten Streifen begrenzten Flaggentuches das Stadtwappen, etwas zur Stange hin verschoben.