Wappengenehmigung/ -annahme: 25.03.1956
Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.03.1957
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau ein silberner römischer Krieger mit goldenem Helm, goldenem Panzer und goldener Fußbekleidung und einer roten Schärpe von der linken Schulter zur rechten Hüfte, in der seitlich ausgestreckten rechten Hand ein aufgerichtetes, bloßes solbernes römisches Schwert haltend, während sich die linke auf einen holsteinischen Wappenschild sützt (in Rot ein silbernes Nesselblatt).
Historische Begründung:
Das älteste vorhandene Siegel des ehemaligen Fleckens Bramstedt von 1448 zeigt das mit einem Leerschild belegte holsteinische Nesselblatt.
Als 1878 der Neubau des Regierungsgebäudes in Schleswig mit einem Wappenfries der Städte und Flecken der Provinz geziert wurde, verwendete der beauftragte Heraldiker erstmalig als Wappenfigur für Bramstedt den auf den Holstenschild gestützten Roland. Das steinerne Vorbild von 1693, das seinerseits den hölzernen Vorgänger ersetzte, gehört zu den ältesten und bedeutendsten Kunstwerken dieser Art. Historisch bedeutsam für Bramstedt ist das holsteinische Nesselblatt deshalb, weil 1317 dort eine Schlacht zwischen dem Grafen Gerhard III. und seinem Vetter Graf Adolf VII. von Pinneberg stattfand, in der sich Gerhard die Herrschaft über Holstein sicherte und die Zerstückelung des Landes beendete.
Der Roland gilt auch außerhalb des Wappens als das Wahrzeichen der 1910 Bad und Stadt gewordenen Gemeinde. Bramstedt war einer der Plätze, wo das Goding, das alte Volksgericht für den Holstengau, gehalten wurde. Der Roland ist nicht nur ein altes Gerichtssymbol, sondern soll auch den vermuteten Platz markieren, wo einst unter freiem Himmel dieses Gericht getagt hat.
Flaggenbeschreibung:
Die Flagge zeigt im blauen Feld, das oben und unten kurz vor dem Rand von je einem schmalen weißen Streifen durchzogen wird, den römischen Krieger des Stadtwappens.