Wappengenehmigung/ -annahme: 22.10.1953
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot auf blau-silbernen Wellen im Schildfuß schwimmend eine liegende goldene Tonne, auf der ein schwarzbewehrter silberner Schwan mit erhobenen Flügeln steht.
Historische Begründung:
Die Stadt Tönning besitzt ein auf historische Vorbilder zurückgehendes Wappen.
Die Tonne soll wegen des sprachlichen Gleichklangs Tonne und Tönning heißen beide auf Niederdeutsch "Tünn" den Namen der Stadt volkstümlich ins Bild setzen. Das Wappen ist deshalb das klassische Beispiel eines "redenden" Wahrzeichens. Die Wellen bezeichnen die Lage an der Eidermündung.
Der Sage nach wurde Tönning an der Stelle gegründet, wo ein auf einer Tonne stehender Schwan an Land getrieben wurde. So erinnern Schwan und Tonne im Wappen an diesen Gründungsmythos.
"Tunnighen" wird 1187 erstmals erwähnt und entwickelte sich durch Schiffahrt, Handel und Fischerei zu einer gewissen Bedeutung. 1590 wurde der Ort zur Stadt erhoben. In diesem Zusammenhang entstand das große Stadtsiegel, welches ein auf Wellen schwimmendes Schiff zeigte, dessen Mast von einem Schild mit zwei Löwen und einer Tonne überdeckt war: Die Schleswiger Löwen und das Eiderstedter Schiff, also Landesherr und Landschaft, grenzen den politischen Entscheidungsspielraum Tönnings, repräsentiert durch die Tonne, ein.
Dieses Siegelbild, dem später die Wellen fehlten, wurde seit Mitte des 17. Jh. wohl hauptsächlich als Gerichtssiegel benutzt. Zugleich kam ein kleines Stadtsiegel in Gebrauch. Es zeigte ausschließlich eine aufrecht stehende Tonne. Spätestens im 18. Jh. trat ein drittes Siegelbild mit dem auf der Tonne stehenden Schwan hinzu. Dieses offenbar als das "eigentliche" Tönninger Bildzeichen angesehene Figurenprogramm ist erstmals 1650 in einem Kupferstich belegt und wurde bereits seit 1695 auf den Flaggen der Tönninger Schiffe geführt.
Das große Schiffssiegel aus dem 16. Jh. wurde im 19. Jh. abgeschafft und das heute gültige Wappenbild als offizielles Wahrzeichen der Stadt anerkannt. Die amtliche Feststellung 1953 bestätigte diese Entscheidung.
Durch Eingemeindung der Nachbargemeinde Kirchspiel Tönning in die gleichnamige Stadt 1975 erlosch das 1966 angenommene Wappen dieser Gemeinde.