Wappengenehmigung/ -annahme: 18.10.1934
Flaggengenehmigung/ -annahme: 03.04.1969
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot ein auf blauen Wellen fahrendes goldenes Boot mit zwei Männern, von denen der eine die Schwurhand mit ausgestreckten Fingern erhebt, der andere das Steuer führt; über dem Boot das silberne holsteinische Nesselblatt.
Historische Begründung:
Das erst im 20. Jh. offiziell angenommene Wappen der Stadt Neustadt entspricht im Bildprogramm dem ältesten Stadtsiegel aus der Mitte des 14. Jh.
Die Wellen bezeichnen die Kremper Au, das Binnenwasser und die Neustädter Bucht, an welchen die Stadt liegt. Der Kahn verweist auf die Schiffahrt und den damit verbundenen Handel. Das Nesselblatt zeigt hier nicht nur die Zugehörigkeit zu Holstein an, sondern auch die Gründung der Stadt durch die Grafen von Holstein im 13. Jh. Die Figur des Mannes mit der zum Schwur erhobenen Hand verkörpert, nach dem Vorbild der Lübecker Stadtsiegel, auf den Schwurverband der seefahrenden Kaufleute.
Seit den sechziger Jahren des 14. Jh. erscheinen drei Personen im Siegelbild, von denen zwei das Ruder führen und die dritte am Steuer sitzt. Im 16. Jh. sind es wieder zwei (bei Angelus), die neben den Rudern das Nesselblatt halten. Im 18. Jh. wird eine Flagge mit dem Nesselblatt am Schiffsstern hinzugefügt.
Bei der amtlichen Wappenannahme 1934 wurde dem Wappenbild die Form des ältesten Stadtsiegels zugrunde gelegt. Den Entwurf lieferte nach Vorentwürfen von Georg Fink, Lübeck, und Walther Stephan, Schleswig offenbar der Flensburger Heraldiker Erwin Nöbbe.
Die Farben des Wappens sind diejenigen Schleswig-Holsteins.
Flaggenbeschreibung:
Die Stadt Neustadt führt eine Stadtflagge, die auf blauem Untergrund in der Mitte das Stadtwappen auf weiß umrandeten Schild zeigt.