Wappengenehmigung/ -annahme: 13.03.1930
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot eine silberne Fabrikanlage mit fünf Schloten, darunter ein silberner Schwan mit goldener Halskrone; über ihm schwebend ein silbernes Nesselblatt.
Historische Begründung:
Die Silhouette der Fabrikschornsteine im Wappen von Neumünster steht für die moderne Industriestadt; der Schwan und das Nesselblatt erinnern an die ältere Geschichte des Ortes.
Die Überlieferung des historischen Wappenbildes geht auf die 1597 von Heinrich Rantzau verfaßte "Landesbeschreibung" zurück. Ebenfalls nur schriftlich, ohne bildliche Darstellung, bestätigt die Städtechronik des Angelus von 1597 das Bild des Schwans unter dem Nesselblatt als altes Wahrzeichen des Fleckens Neumünster. Der Schwan ist mit dem der Landschaft Stormarn identisch.
Nach Gründung eines Augustiner-Chorherrenstiftes durch Vizelin in dem bisher Wippendorf genannten Ort um 1130 wurde dieser "Novum Monasterium", Neumünster, genannt. Seit dem Mittelalter Flecken und Verkehrsknotenpunkt mit ausgedehntem Fuhrgewerbe, wurde Neumünster erst 1870 zur Stadt erhoben und ist seit 1901 kreisunabhängig.
Seit dem frühen 19. Jh. entstand in Neumünster eine bedeutende Textilund Lederindustrie, deren Schornsteine das Stadtbild prägten. Ihr wird im neuen, 1930 verliehenen Wappen Ausdruck verliehen. Dieses Wappen ersetzte ein älteres, das nach dem Vorbild des Siegels des früheren Amtes Neumünster eine Wellendeichsel im Nesselblattschild zeigte, als Abbildung der im Stadtgebiet sich teilenden Schwale.
Die Zugehörigkeit zu Holstein wird nicht nur durch das Nesselblatt, sondern auch durch die holsteinischen Farben Silber und Rot betont.