Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

Neue Suche  |  Zurück zur alphabetischen Darstellung

Stadt Barmstedt, Kreis Pinneberg

Wappen Stadt Barmstedt, Kreis Pinneberg
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 08.08.1913

Flaggengenehmigung/ -annahme: 23.02.1989

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Flagge Stadt Barmstedt, Kreis Pinneberg
Flagge

Wappenbeschreibung:
Gespalten von Silber und Rot mit einem nesselblattförmigen, gespickelten Bord in verwechselten Farben. Vorn eine schwarze Windmühle, hinten ein stehender, silbern gerüsteter Ritter, der in der Rechten eine silberne Lanze hält und die Linke auf das Schwert legt.

Historische Begründung:
Das Wahrzeichen des 1896 Stadt gewordenen ehemaligen Fleckens Barmstedt spiegelt vornehmlich die herrschaftlichen Verhältnisse in der Vergangenheit wider. Nach diesem Ort nannte sich im 12. Jh. die einflußreiche adlige Familie "von Barmstede", auf welche der gepanzerte Ritter im Wappen Bezug nimmt. Wann der Ort aus adligem in landesherrlichen Besitz kam, ist nicht bekannt. Der Zackenbord des Nesselblattschildes erinnert nicht nur an die Landesherrschaft, sondern auch an die Grundherrschaft der Schauenburger Grafen, deren Pinneberger Linie erst 1640 ausstarb. 1649 wurde das Amt Barmstedt an Christian Rantzau auf Breitenburg verkauft und blieb bis 1726 als Grafschaft Rantzau im Besitz dieser Familie. Der rot und silbern gespaltene Schild zitiert das Wappen der Rantzau, die auf einer Insel in der Krückau ein ehemaliges schauenburgisches, 1805 abgebrochenes Schloß neu errichteten. Unter preußischer Verwaltung wurde Barmstedt zusammen mit der Grafschaft Rantzau dem neuen Kreis Pinneberg zugeordnet. Barmstedt war schon seit 1270 Standort einer Mühle, daher befindet sich als Zeugnis dieser Tradition eine Windmühle im Wappen des Ortes.

Flaggenbeschreibung:
Auf dem in ein kürzeres rotes Liek und ein längeres weißes fliegendes Ende senkrecht geteilten Flaggentuch das Stadtwappen in flaggengerechter Tingierung, etwas aus der Mitte zur Stange verschoben.