Wappengenehmigung/ -annahme: 01.05.1901
Flaggengenehmigung/ -annahme: 30.06.1938
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Gold über blauem Wellenschildfuß ein sechseckiger roter Turm mit blauem Spitzdach, aus dem übereinander zwei herschauende, rot gezungte blaue Löwen hervorbrechen; oben ein roter Schild mit silbernem Nesselblatt.
Historische Begründung:
Die Schleswiger Löwen und das holsteinische Nesselblatt im Wappen Flensburgs deuten die enge Verknüpfung der Stadt mit der Landesgeschichte an.
Das Vorhandensein einer städtischen Ansiedlung, ausgehend von einer alten Burganlage, ist seit dem 12. Jh. nachweisbar. Die erste Bestätigung der Stadtrechte durch Herzog Waldemar IV. von Schleswig erfolgte 1284. Seit dem 14. Jh. entwickelte sich Flensburg zum bevorzugten Wirtschaftsund Handelszentrum des Nordens. Ausgestattet mit zahlreichen Wirtschaftsprivilegien war Flensburg Ende des 16. Jh. die größte Handelsstadt in den Herzogtümern und im Königreich Dänemark. Nach einer Zeit des wirtschaftlichen Niedergangs brachten im 19. Jh. neue Handelsverbindungen, z. B. mit Westindien, einen neuen Aufschwung.
Der Turm im Stadtwappen steht nicht nur als altes Symbol für die mittelalterlichen Stadtrechte, sondern auch für die ehemalige Burganlage. Diese war zeitweise Residenz der Landesherren. Das waren in Flensburg seit dem 14. Jh. die Schauenburger Grafen, die ihr Nesselblatt dem Stadtwappen hinzufügten, das seit 1495 auf diesem nachweisbar ist.
Nach heraldischen Vorarbeiten von Max Kirmis aus Neumünster entwarf der Flensburger Museumsdirektor Heinrich Sauermann auf der Grundlage der Siegelüberlieferung ein Wappen, das 1901 der Stadt verliehen wurde. Wegen der Kritik aus Fachkreisen entschloß man sich in der 30er Jahren, insbesondere auf Initiative des Heraldikers Erwin Nöbbe, zu einer zeitgemäßen Bearbeitung des Wappens, die der renommierte Flensburger Künstler Johannes Holtz ausführte. Diese wurde 1937 genehmigt.
Flaggenbeschreibung:
Auf blauem Flaggentuch das Stadtwappen, etwas zur Stange hin verschoben.