Wappengenehmigung/ -annahme: 22.01.1901
Flaggengenehmigung/ -annahme: 15.07.2015
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot ein silbernes Fachwerkhaus mit Pferdeköpfen am Giebel und geschlossenem Tor auf grünem Hügel, der mit einer silbernen Leiste belegt ist; von ihr gehen drei silberne Pfähle fächerförmig zum unteren Schildrand aus.
Historische Begründung:
Das niederdeutsche Bauernhaus im Wappen von Wesselburen ist ein Musterbeispiel der in den Marschgebieten der Landschaft Dithmarschen auf künstlichen Warften in typischer Bauart gebauten Häuser. Die silbernen Leisten zu Füßen des Hauses bilden die Entwässerungsgräben ab, die die agrarwirtschaftliche Nutzbarkeit der Marschgebiete gewährleisten.
Nachdem von dort offenbar ein großer Teil der Marschbesiedlung ausgegangen war, entwickelte sich der Kirchspielort Wesselburen während des Mittelalters durch Landwirtschaft und Getreidehandel zum Hauptort der dithmarsischen Nordermarsch. Seit dem 16. Jh. galt der Ort als Flecken. Wesselburen blieb neben Heide der bedeutendste Ort der Landschaft Norderdithmarschen und wurde 1899 zur Stadt erhoben.
Die Verleihung eines eigenen Wappens erfolgte 1901 durch den preußischen König.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem roten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens - der grüne Hügel als Streifen über die gesamte Breite des Flaggentuches dargestellt -, in flaggengerechter Tinktur.