Flaggengenehmigung/ -annahme: 06.04.2017
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau die silberne unbekleidete Glücksgöttin Fortuna mit goldenen Haaren, die mit dem rechten Fuß auf einer goldenen Kugel steht und mit beiden Händen ein vom Wind geblähtes silbernes Segel hält.
Historische Begründung:
Die von König Christian IV. von Dänemark nach einheitlichem Plan angelegte Stadt erhielt bei ihrer Gründung 1617 das noch heute geführte Wappen mit der Fortuna als Glücksbringerin und Namensstifterin. Von seinem Gründer sowohl zur Festung als auch zum Kriegshafen und Handelszentrum bestimmt, erhielt Glückstadt zahlreiche Privilegien. Neben Friedrichstadt und Altona war die Stadt eine Freistätte der religiösen Toleranz in den Herzogtümern.
Seine Aufgabe als Konkurrenzgründung gegen Hamburg konnte Glückstadt allerdings nicht erfüllen. Dennoch erhielt die Stadt als Ausgangspunkt der "Grönlandfahrt", d. h. der Fahrt in das nördliche Eismeer zu Walfang und Robbenschlag, eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Seit Mitte des 17. Jh. war sie außerdem Sitz zentraler Behörden und Gerichte.
Das Gründungsprivileg der Stadt vom 22. März 1617 enthält eine farbige Zeichnung des Stadtwappens, das damit zugleich mit dem Stadtrecht verliehen wurde. Das emblematische Motiv der Fortuna mit den Attributen der Unbeständigkeit, Kugel und Segel, ist nur durch die Einzeichnung in einen Schild als Wappen erkennbar. Es findet sich, ohne Schild, auch auf Siegeln und Münzen. In Verbindung mit dem Namen der Stadt betont es nicht, aus moralischer Sicht, die wetterwendische, sondern im Hinblick auf die Zukunft der Stadt die verheißungsvolle Seite des Glücks und seiner Göttin.
Form und Tinktur des Wappens sind wohl erst durch die Darstellung bei Hupp (1903) verbindlich geworden.
Das Wappen der Stadt Glückstadt wurde in der Stadtvertretung vom 06.04.2017 in modernisierter Form beschlossen, Inhalt und Beschreibung des Wappens ändern sich dadurch nicht.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem blauem Flaggentuch die Figuren des Stadtwappens in flaggengerechter Tinktur.