Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.09.1986
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot zwei silbern gesäumte, schrägrechte blaue Wellenbalken, überdeckt mit dem silbernen, mit einem von Silber und Rot geteilten Schildchen belegten holsteinischen Nesselblatt.
Historische Begründung:
Die Stadt Friedrichstadt wurde 1621 von Herzog Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorf für holländische Glaubensflüchtlinge, die hier Religionsfreiheit genossen, gegründet. Als Dank wurde der Ort nach dem Herzog benannt. 1633 erhielt er Stadtrecht. Charakteristisch für die Stadtanlage ist, daß sie, nach holländischem Vorbild, als Viereck und von regelmäßigen, geraden Kanälen durchzogen angelegt wurde.
Das auf dem alten Siegel von 1625 fußende Wappen entsprach in der Neuzeit nicht immer den heraldischen Grundsätzen. Gebräuchlich wurde deshalb zeitweilig eine Neufassung, bei der die Wellen in das Nesselblatt eingezeichnet waren. 1986 wurde das Wappen nach längeren Vorarbeiten überarbeitet. Hierbei blieb das Wappenbild im wesentlichen unangetastet, so daß die Stadt ihr historisches Wappen nunmehr unangefochten weiterführen kann.
Das holsteinische Nesselblatt als Herrschaftszeichen bezeugt die Gründung durch das Herzogshaus Schleswig-Holstein-Gottorf.
Die beiden Wellenbalken unter dem Nesselblatt bezeichnen die für Handel und Verkehr förderliche Lage der Stadt an Eider und Treene.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem, oben und unten von einem roten Streifen begrenztem Flaggentuch das Stadtwappen in flaggengerechter Tingierung, etwas zur Stange hin verschoben.