Wappengenehmigung/ -annahme: 30.07.1971
Flaggengenehmigung/ -annahme: 30.07.1971
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau ein wachsender, silberner zweistöckiger Turm, das untere Stockwerk gemauert, mit rundbogiger Toröffnung und mit Zinnen, das obere glatt, zurückspringend und mit beiderseits ausladenden Zinnen; darüber ein goldenes, gleichschenkliges und geradarmiges Tatzenkreuz, oben besteckt mit einer silbernen, oben und unten von silbernen Perlen eingefaßten Bischofsmütze mit goldenen fliegenden Bändern.
Historische Begründung:
Als Folge der Gebietsreform von 1970 wurden die damaligen Kreise Eutin und Oldenburg zum neuen Kreis Ostholstein zusammengelegt. Farbgebung und Figuren des Kreiswappens weisen auf die Herkunft der beiden Kreisteile hin, deren historische Entwicklung unterschiedlich verlief.
Das Gebiet des früheren Kreises Oldenburg war Bestandteil des Herzogtums Holstein. Dieser entstand 1867 im Zuge der staatlichen Neuordnung Schleswig-Holsteins als preußische Provinz. Der Turm im Kreiswappen von Ostholstein ist dem Wappen des Kreises Oldenburg entlehnt und stammt ursprünglich aus dem Wappen der Stadt Oldenburg.
Demgegenüber gehörte das Gebiet des früheren Kreises Eutin zum oldenburgischen Fürstentum Lübeck, dessen Territorium es fast vollständig umfaßte. Nach dem Reichsdeputationshauptschluß war dieses 1803 an das Herzogtum bzw. später Großherzogtum Oldenburg gefallen.
Erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 wurde aus der nunmehr zum Freistaat Oldenburg gehörigen, seit 1918 als "Landesteil Lübeck" bezeichneten Enklave der Landkreis Eutin im preußischen Regierungsbezirk Schleswig. Dem Wappen des ehemaligen Kreises Eutin sind das Tatzenkreuz und die Mitra entnommen. Beide waren Symbole des ursprünglichen fürstbischöflichen Wappens.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines weißen, oben und unten von je einem schmalen roten Streifen begrenzten Feldes das Kreiswappen.