Wappengenehmigung/ -annahme: 29.07.2002
Flaggengenehmigung/ -annahme: 10.05.2010
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Von Silber und Blau durch eine abgeschrägte Scharte geteilt, oben unter einem schmalen blauen Wellenbalken drei in der Stellung 1,5 : 2 nebeneinander stehende giebelständige rote Häuser , unten zwei gekreuzte silberne Ähren.
Historische Begründung:
Holstenniendorf ist ein typisches holsteinisches Dorf, welches noch sehr stark durch die Landwirtschaft geprägt wird. Die gekreuzten Ähren im Schildfuß des Wappens verweisen darauf.
Durch den Bau des Nord-Ostsee-Kanals wurde das Gemeindegebiet geteilt. Gleiches gilt für den Verlauf der Holstenau, den nördlichen Grenzfluss der Gemeinde. Hier endete früher das Holstenland. Das abstrahierte Profil des Kanals und der Wellenbalken im Schildhaupt sollen an diese einschneidenden wasserbaulichen Maßnahmen erinnern, die zu ganz erheblichen Veränderungen des dörflichen Lebens führten.
Die drei stilisierten Häuser beziehen sich auf den Namen der Gemeinde Holstenniendorf: Nindorf = zum neuen Dorf. Sie sollen sowohl die Wohnhäuser der Gemeinde als auch die Gebäude, die dem Handwerk und Gewerbe dienen, symbolisieren.
Die Farbgebung bezieht sich sowohl auf das "Holstenland" als auch auf die Landesfarben.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem nach Art des Wappens geteilten weiß-blauen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.