Wappengenehmigung/ -annahme: 21.11.1999
Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.09.2020
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über grünem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, in Gold ein links gewendeter, kampfbereiter roter Fuchs. Im rechten Obereck ein unten verstutzter grüner Rohrkolben.
Historische Begründung:
Tetenhusen liegt am Rande des Naturraumes der Eider-Treene-Niederung. Die Gemeinde grenzt im Süden an die Sorge, einen Nebenfluss der Eider. Der silberne Wellenbalken auf grünem Grund im Schildfuß weist darauf hin.
Die vielfältig strukturierte Landschaft mit Waldgebieten, Feuchtwiesen, Moorflächen und insbesondere auch die sandigen Geestäcker bildeten einen idealen Lebensraum für den Fuchs. Dieser Umstand hatte dazu geführt, dass die Tetenhusener in den umliegenden Gemeinden auch scherzhaft als "Sandfüchse" bezeichnet wurden. Der rote Fuchs im Schildhaupt soll daran erinnern.
Mit dem Rohrkolben im rechten Obereck soll auf die Bedeutung des Tetenhusener Moors hingewiesen werden, ein atlantisches Hochmoor, das bereits 1928 unter Naturschutz gestellt wurde.
Flaggenbeschreibung:
Auf dem nach Art des Wappens geteilten gelb-grünen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.