Wappengenehmigung/ -annahme: 06.07.1946
Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.04.2002
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Heraldisch nicht beschreibbar.
Historische Begründung:
Ein Sonderfall sind die heraldisch nicht beschreibbaren "Wappen" der Gemeinden Bekdorf, Huje, Kleve, Krummendiek, Moorhusen, Oldendorf und Willenscharen. Diese Gemeinden liegen im Kreis Steinburg. Strenggenommen handelt es sich nicht um Wappen, da Thematik und Darstellungsart diese Hoheitszeichen den Bildsiegeln zuordnen. Sie waren 1946 von der britischen Militärregierung genehmigt worden, ohne dass eine heraldische Prüfung stattgefunden hatte. So kommt es, dass diese "Wappen" nicht den heraldischen Darstellungsregeln entsprechen und in der heraldischen Terminologie nicht beschreibbar sind. Auch eine historische Begründung fehlt, dennoch lassen sie erkennen, was mit ihnen zum Ausdruck gebracht werden soll. So bezieht sich das Bildsiegel von Kleve auf den Ortsnamen (Kliff = Steilhang zwischen Geest und Marsch). Näheres zu diesen Bildsiegeln bei: Martin Reißmann: Die Wappen der Kreise, Ämter, Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs 49), Husum 1997, S. 379-381.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem oben durch einen schmalen blauen und unten durch einen schmalen grünen Streifen begrenzten weißen Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tinktur.
Die Flagge der Gemeinde stellt einen Kompromiß zwischen dem genehmgiten, aber heraldisch nicht beschreibbaren Wappen und den heraldischen Darstellungsregeln dar.