Wappengenehmigung/ -annahme: 21.12.1995
Flaggengenehmigung/ -annahme: 21.12.1995
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Gold auf einem erhöhten grünen Berg, dieser belegt mit einem linksgewendeten, räderlosen goldenen Pflug, der schwarze, von schwarzen Feldsteinmauern flankierte Gedenkstein der Verkoppelung von 1785, darüber zwei aufrechte, auswärts geneigte grüne Lindenblätter.
Historische Begründung:
Die Gemeinde Hohenhorn besteht aus dem Kirchdorf Hohenhorn und dem Wohnplatz Drumshorn. Auf diese Ortsteile einerseits sowie auf die Lindenbäume im Ortszentrum andererseits beziehen sich die beiden Lindenblätter des Wappens.
Eine im heraldischen Sinne ungewöhnliche naturalistische Gestaltung weisen die beiden übrigen Wappenfiguren auf. Die Inschriften auf der dargestellten Feldsteinmauer deuten auf lokalhistorisch wichtige Ereignisse hin. Der Findling in der Mitte erinnert an die 1785 abgeschlossene Verkoppelung der Gemeindeflur. Sie geschah im Rahmen der 1764 im damals zum Königreich Hannover gehörenden Herzogtum Lauenburg begonnenen Agrarreformen. Durch sie wurden der Flurzwang beseitigt und die Allmende aufgeteilt.
Der Pflug symbolisiert die bis heute fortbestehende bäuerliche Prägung des Ortes.
Flaggenbeschreibung:
Das Flaggentuch zeigt die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur.