Wappengenehmigung/ -annahme: 29.08.1995
Flaggengenehmigung/ -annahme: 12.09.1996
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Silber ein blauer Wellenbalken, darüber ein langgestrecktes, rotes Fachwerkhaus mit zwei fast über die gesamte Länge des Daches reichenden Schlepperkern übereinander, darunter drei grüne Laubbäume 1 : 2.
Historische Begründung:
Der Name der Gemeinde Grönwohld (grüner Wald) ist auch heute noch zutreffend, da die Umgebung des Ortes nach wie vor durch reichen Waldbestand hervorgehoben ist. Deshalb beziehen sich die Bäume im unteren Teil des Wappens sowohl auf den Gemeindenamen als auch auf die Naturlandschaft des Ortes.
Der obere Teil des Wappens weicht von den gebräuchlichen Darstellungsgrundsätzen der Heraldik insofern ab, als hier ein vorhandenes historisches Gebäude nicht mit den Mitteln typischer Figurendarstellung, sondern "realistisch" abgebildet wird. Hierbei handelt es sich um die Grönwohlder Drahtmühle aus dem 16. Jh., die bis heute im Ortsbild einen entscheidenden Akzent setzt und die deshalb zum Wahrzeichen der Gemeinde geworden ist. Sie gehört zu den wenigen erhaltenen großgewerblich genutzten Bauten aus vorindustrieller Zeit und gilt als ältestes Industriedenkmal des Kreises Stormarn.
Der Wellenbalken steht für das für den Mühlenbetrieb unentbehrliche Wasser des Mühlenbaches.
Flaggenbeschreibung:
Auf blau-rotem, durch einen weißen Streifen geteilten Flaggentuch, etwas zum Liek hin verschoben, das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung.