Wappengenehmigung/ -annahme: 16.02.1995
Flaggengenehmigung/ -annahme: 02.09.1996
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Grün unter einem silbernen Wellenbalken ein zweiblättriger goldener Haselzweig mit drei Nüssen. Im linken Obereck ein von Silber und Rot geteiltes Schildchen, dessen unteres Feld den Wellenbalken teilweise überdeckt.
Historische Begründung:
Grundlage für das Figurenprogramm im Wappen von Nusse ist der Gemeindename, der den Anlaß dafür gegeben hat, daß die (fast) gleichnamige Frucht, in Gestalt der an einem Zweig hängenden heimischen Haselnuß, in beherrschender Position Eingang in das Wappenbild gefunden hat. Mit dieser Figurendeutung zählt das Wappen zur Gruppe der "redenden" oder "sprechenden" Gemeindewahrzeichen. Diesem volksetymologischen Wortverständnis widerspricht das wissenschaftliche, das den Namen Nusse von slawisch "nos", gleichbedeutend mit dem deutschen Wort "Nase", als Bezeichnung für eine Landzunge im Nusser See ableitet.
Die beiden Zusatzfiguren, der Wellenbalken und das Schildchen, legen Zeugnis ab von den naturräumlichen Gegebenheiten, gemeint ist die Lage an der Steinau und am Nusser See, und von der von 1370 bis 1937 währenden Zugehörigkeit des Kirchdorfes Nusse zur Freien und Hansestadt Lübeck, in deren Wappen der Reichsadler das von Silber und Rot geteilte Schildchen auf der Brust trägt.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung.