Wappengenehmigung/ -annahme: 11.06.1994
Flaggengenehmigung/ -annahme: 05.07.1995
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Durch einen silbernen Balken von Blau und Rot schräglinks geteilt. Oben zwei goldene frühgeschichtliche Schalen in Seitenansicht untereinander, die obere etwas größer als die untere; unten das silberne holsteinische Nesselblatt.
Historische Begründung:
In die Gemeinde Stolpe wurden 1928 Exklaven des aufgelösten Gutsbezirks Depenau eingegliedert. In einer dieser Exklaven waren 1835 durch Zufall zwei Goldgefäße unterschiedlicher Größe gefunden worden, die nach Gründung des "Museums Vaterländischer Altertümer" in Kiel nicht zur fachgerechten Verwahrung nach Kopenhagen gebracht wurden, sondern im Lande verbleiben konnten. Die Gefäße gehörten deshalb zur allerersten Fundausstattung des heutigen "Archäologischen Landesmuseums" in Schleswig.
Im Hinblick auf die archäologische Bedeutung und den heute im Gemeindegebiet belegenen Fundort der Fundstücke bilden diese den markantesten Beitrag im Wappen der Gemeinde Stolpe. Die Gefäße bestehen aus 20karätigem Goldblech und sind nach dem Dekor unterschiedlicher geographischer Herkunft. Beide stammen aus der jüngeren Bronzezeit und wurden vielleicht als Weiheopfer vergraben.
Der silberne Schrägbalken deutet an, daß das Gemeindegebiet neuerdings durch die Autobahn A 21 geteilt wird.
Durch die Farben weist das Wappen auf die Zugehörigkeit des Ortes zu Schleswig-Holstein hin, durch das Nesselblatt zusätzlich auf die Lage im Landesteil Holstein.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem durch einen "schräglinken" weißen Streifen geteilten, oben blauen, unten roten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.