Wappengenehmigung/ -annahme: 25.08.1999
Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.08.1999
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über silbernem Schildfuß mit jochförmiger Teilungslinie, darin zwei abgekehrte, an den Stielen gekreuzte grüne Eichenblätter, die eine grüne Eichel einschließen, in verwechselten Farben ein bewurzelter Lindenbaum mit kreuzweise verschlungenen Zweigen, in deren ausgesparter Mitte sich eine natürlich tingierte Elster niederlässt.
Historische Begründung:
Die gewellte Teilungslinie oberhalb des Schildfußes deutet die Broklandsau an, die das Gemeindegebiet großenteils eingrenzt. Diese Teilung des Wappens ist zugleich eine Anspielung auf die geographische Lage der Gemeinde: Einerseits verfügt das Gemeindegebiet in der Auniederung über tiefgelegene Moorflächen, andererseits über hochgelegene Geestflächen.
Die im Zentrum des Wappens stehende Linde, in deren Mitte eine Elster steht, gibt den sogenannten "Dithmarscher Wunderbaum" wieder, der einstmals in Süderheistedt gestanden hat, was durch Kartenmaterial aus der frühen Neuzeit bestätigt wird. Beispielswiese findet er sich in der bekannten Dithmarscherkarte von Peter Boeckel, die das Jahr 1559 wiedergibt, an besonders hervorgehobener Stelle eingezeichnet. Unter der Abbildung stehen die Worte "ein groet Wunderlich boem", was soviel bedeutet wie "ein großer, wundersamer Baum".
Nach einer sagenhaften Überlieferung knüpften sich an den mächtigen alten Baum, dessen Äste sonderbarerweise kreuzweis standen, manche Absonderlichkeiten. Als "Freiheitsbaum" galt er deshalb, weil es von ihm hieß, er werde solange grünen, wie Dithmarschens Freiheit besteht. Er ist damit auch als Symbol des Dithmarscher Freiheitsstolzes anzusehen.
Als das Land durch die letzte Fehde im 1559 die Freiheit verlor, nachdem die Truppen der Fürsten die Befestigungsschanzen an der Aubrücke bei Süderheistedt in unmittelbarer Nähe des Baumes überwunden hatten, verdorrte entsprechend dieser Weissagung der Baum in den folgenden Jahren. Nach einer alten Prophezeiung wird Dithmarschen die Freiheit aber zurückerlangen, wenn eine Elster auf dem Baum brütet und fünf weiße Jungen aufziehen und der Baum sodann von neuem ergrünen wird. Diese Prophezeiung trat allerdings niemals ein, zudem ist der Baum nicht mehr vorhanden.
Durch die Darstellung des "Wunderbaumes" mit der wiederbelebenden Elster in ihrem Wappen will die Gemeinde dieses symbolisch ändern und wird auch für die Anpflanzung eines jungen Baumes an der alten Stelle Sorge tragen. Aus Gründen der vereinfachten Darstellung wird im Wappen auf die Wiedergabe der Nestlinge verzichtet.
Die grüne Hintergrundfarbe spielt zum einen auf die ländliche Prägung der Gemeinde an und verkörpert zum anderen die vorhandene Landwirtschaft mit ihrer überwiegend weidewirtschaftlichen Nutzungsformen. Darüber hinaus soll die grüne Tingierung den Bezug zum gemeindlichen Wald herstellen.
Die zwei Eichenblätter nebst ihrer Frucht, die sich im Wappenfuß kreuzen, versinnbildlichen das Süderheistedter Wahrzeichen, den Vogelstangenberg. Dieser ist ein Platz im Zentrum des Dorfes, der mit sehr alten Eichen bestanden ist und in dessen Mitte die Vogelstange der Papagoyengilde "Einigkeit" von 1621, des ältesten Süderheistedter Vereins, steht. Dieser Platz verkörpert nicht nur für die Vogelgilde, sondern auch für die anderen aktiven Vereine die gelebten und gepflegten Traditionen des Ortes. Hier haben die Feste des Dorfes oft ihren Höhepunkt. Die gekreuzte Stellung der Blätter verdeutlicht dabei die Eintracht der Vereine untereinander und die Frucht (Eichel) deren Lebendigkeit.
Flaggenbeschreibung:
Auf grünweiß geteiltem Flaggentuch mit jochförmig gebogener Teilungslinie die Figuren des Gemeindewappens, die Eichenblätter jeweils mit einer Eichel am Stiel aud aus der Mitte nach vorn und nach hinten verschoben.