Wappengenehmigung/ -annahme: 10.08.1992
Flaggengenehmigung/ -annahme: 13.03.1995
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Im Wellenschnitt schräglinks geteilt. Oben in Silber eine linksgewendete, schräglinksgestellte blaue Zange, unten in Rot ein silberner Mühlstein, daneben ein aufgerichteter silberner Wolf.
Historische Begründung:
Die Teilung des Wappenschildes der Gemeinde Tangstedt in Wellenform bringt die Lage der Gemeinde unmittelbar an der Pinnau zum Ausdruck.
Der 1242 erstmals erwähnte Ort ist nach seiner Bedeutung als "Wohnstätte auf einer Zange" aufzufassen. Mit Zange sind hier die hügelförmigen Landerhebungen zwischen den Mooren gemeint, die diese zangenartig umfassen. Im Gemeindewappen wird der Namensbestandteil "Tang" durch die Zange als handwerkliches Arbeitsgerät dargestellt. Der Ortsname erfährt so eine allgemeinverständliche "redende" Darstellungsweise.
Der Ortsteil "Wulfsmühle", im Norden des Gemeindegebietes um die gleichnamige historische Wassermühle gelegen, wird ebenfalls "redend" durch das Mühlrad und den Wolf ins Bild gesetzt. Die Tangstedter Bauern waren verpflichtet, ihr geerntetes Getreide in dieser an der Pinnau gelegenen landesherrlichen Mühle, in deren Nähe sich noch Reste er ehemaligen "Wulffesburg" befinden, mahlen zu lassen.
Die Farben des Schildes sind mit Rot und Weiß die Farben des Landesteils Holstein. Zusammen mit dem Blau der Zange ergeben sie die schleswig-holsteinischen Farben.
Flaggenbeschreibung:
Auf einem "schräglinks" im Wellenschnitt geteilten, oben weißen, unten roten Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.