Wappengenehmigung/ -annahme: 21.07.1992
Flaggengenehmigung/ -annahme: 21.07.1992
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Gold fünf 2 : 2 : 1 gestellte, aufrechte grüne Lindenblätter, die einen grünen, in zwei zugewendeten Pferdeköpfen endenden Giebelabschluß mit schwarzem Eulenloch einschließen; darüber ein schwarzer Lastkahn mit silbernem Führerhaus, silbernem Ruder und silberner Kieslast, dessen unteres Drittel von einer blauen Leiste überdeckt wird.
Historische Begründung:
Das Dorf Güster gehörte seit dem Mittelalter zum Gut Wotersen. Der Giebel eines typischen niedersächsischen Bauernhauses mit dem Eulenloch und dem Pferdekopfschmuck ist Hinweis auf die bäuerliche Vergangenheit des Ortes unter der Gutsherrschaft.
Wirtschaftlich bedeutsam für Güster wurde seit seiner Erbauung im Jahre 1398 der unweit des Ortes gelegene Stecknitz-Delvenau-Kanal, der um 1900 durch den Elbe-Lübeck-Kanal ersetzt wurde. Vornehmlich nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Gemeindegebiet intensiv Kiesabbau betrieben. Das Wappen zeigt oben einen typischen Lastkahn, mit dem der Kies auf dem Kanal hauptsächlich nach Hamburg transportiert wurde.
Die fünf Lindenblätter beziehen sich nicht nur auf die Lindenalleen seitlich des Elbe-Lübeck-Kanals, sondern auch auf die seit 1989 wiedergewonnene Verbindung mit den fünf Ländern der ehemaligen DDR, an deren Grenze der alte Kanal jahrzehntelang lag.
Flaggenbeschreibung:
Auf grünem, oben und unten durch einen gelben Randstreifen begrenztem Tuch das Gemeindewappen, deutlich aus der Mitte zum Flaggenstock hin verschoben, in flaggengerechter Tingierung; allerdings mit schwarzem Eulenloch des Giebels, schwarzen Hauptblattadern der Blätter und schwarzer Mähnenzeichnung der Pferdeköpfe.