Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein

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Gemeinde Rabenkirchen-Faulück, Kreis Schleswig-Flensburg

Wappen Gemeinde Rabenkirchen-Faulück, Kreis Schleswig-Flensburg
Wappen

Wappengenehmigung/ -annahme: 14.11.1991

Entwurfsautoren:Wappenfiguren:

Wappenbeschreibung:
In Gold ein an der Wurzel gespaltener grüner Eichbaum mit sieben Blättern und zwei silbernen Eicheln, begleitet in halber Höhe beiderseits von je einem dem anderen zugewendeten schwarzen Raben.

Historische Begründung:
1971 schlossen sich die bis dahin selbständig nebeneinander bestehenden Gemeinden Rabenkirchen und Faulück zu einer gemeinsamen Kommunalkörperschaft zusammen. Die in Faulück vorhandene Doppeleiche, Wahrzeichen dieses Ortsteiles und seiner Einwohner, repräsentiert beide auch im Wappen. Zugleich erinnert sie an die historische Verbindung der Herzogtümer Schleswig und Holstein und ihre Bewährung in der Erhebung gegen Dänemark 1848. Zum Gedenken an dieses Ereignis wurden nach 1864 im ganzen Land Doppeleichen gepflanzt. Außerdem verkörpert der Baum mit seiner ungewöhnlichen Gestalt das Zusammenwachsen der beiden Ursprungsgemeinden Rabenkirchen und Faulück. Die sieben Eichenblätter vertreten die sieben Siedlungszentren der heutigen Gemeinde: Rabenkirchen, Rabenkirchenholz, Spinkery, Faulück, Faulückfeld, Neuwerk und Karschau. Der erstgenannte Ortsteil Rabenkirchen wird durch die beiden Raben im Wappen vertreten, die einer den Ortsnamen deutenden Sage zufolge bei der Suche nach einem geeigneten Standort für die dortige Kirche den entscheidenden Fingerzeig gegeben haben sollen. Auch wenn der Hinweis auf die Kirche im heutigen Ortsnamen spätere Zutat ist (dän. Kjaer = Sumpf, umgedeutet zu niederdeutsch Kark = Kirche), machen die beiden Vögel das Wappen zu einem "sprechenden".