Wappengenehmigung/ -annahme: 12.11.1991
Flaggengenehmigung/ -annahme: 21.08.1995
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau unter drei fünfstrahligen goldenen Sternen in der Stellung 1 : 2 eine goldene, beiderseits von steinernen Sockeln gestützte Holzbrücke, darunter acht goldene Wellenkämme in der Stellung 2 : 3 : 3.
Historische Begründung:
Die Gemarkung der seit 1472 bezeugten Gemeinde Hörup wird von der wasserreichen Schafflunder Au und daneben von zahlreichen kleinen Auen durchzogen. Diese für reibungslose Verkehrsverbindungen nachteiligen naturräumlichen Verhältnisse machten frühzeitig den Bau von Brücken in der Umgebung des Ortes notwendig. Im Jahre 1769 verfügte König Christian VII. den Bau von drei Brücken; heute befinden sich insgesamt acht Übergänge auf dem Gemeindegebiet. Auf die charakteristischen Bauwerke weist die Hauptfigur des Wappens hin, auf deren Zahl die Achtzahl der Wellenkämme.
Das benachbarte Spölbek ist seit 1871, dem Jahr der Gemeindegründung, in den Ort Hörup eingemeindet, ebenso die Wohnplätze Bärenshöft und Neu-Hörup. Diese drei Ortsteile finden sich im Wappen durch die drei Sterne vertreten.
Die blaue Schildfarbe weist auf die Vor- und Nachteile einer wasserreichen Region hin, in der einerseits die Wiesen vor sommerlicher Austrocknung geschützt sind, andererseits nicht selten Überschwemmungen bis in die Häuser hinein reichen.
Flaggenbeschreibung:
Auf gelbem, oben und unten von einem breiten blauen Randstreifen begrenztem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tinktur.