Wappengenehmigung/ -annahme: 11.11.1991
Flaggengenehmigung/ -annahme: 16.03.1992
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Grün schräg gekreuzt eine silberne Axt und eine silberne Rodungshacke über einem silbernen Eichenstumpf mit vier austreibenden Blättern.
Historische Begründung:
Der Ortsname Großenrade bedeutet soviel wie "große Rodung", wobei der Zusatz "Großen" wohl neueren Datums ist.
Der Wappeninhalt ist insgesamt auf den Ortsnamen bezogen, das Wappen also ein "redendes" oder "sprechendes". Die Axt, die Rodungshacke und der Eichenstumpf führen gleichsam demonstrativ vor Augen, daß der Ort, was der Name bereits nachweist, durch Rodung ehemals bewaldeter Flächen entstanden ist, als Grundlage für fruchtbares Ackerland und bäuerliche Wirtschaft. Beides findet in der grünen Tinktur seinen Ausdruck, aber auch in dem wieder austreibendem Stumpf als dem Symbol einer nunmehr vom Menschen gelenkten "Natur" und damit eines neuen Anfangs.
Die Höfe der Dorfschaft bildeten seit jeher eine lebendige Arbeits- und Lebensgemeinschaft, was durch die austreibenden Blätter des Eichenstumpfes ebenfalls angedeutet werden soll.
Flaggenbeschreibung:
Auf grünem Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung.