Wappengenehmigung/ -annahme: 09.09.1991
Flaggengenehmigung/ -annahme: 09.09.1991
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Rot eine erhöhte silberne Spitze, belegt mit einer aus einem grünen Dreiberg herauswachsenden Pflanze des gefleckten Knabenkrautes mit grünen, schwarzgefleckten Blättern und roten Blüten.
Historische Begründung:
Die Schildteilung durch eine sowohl ein Hausdach als auch einen Rodungskeil nachzeichnende Spitze setzt den Namen der Gemeinde "redend" ins Bild: Hüttblek ist gleichbedeutend mit einer "freien Fläche vor einer Hütte". Gemeint ist ein Kahlschlag im Kisdorfer Wohld, durch den das Holz zum Betrieb der in der ersten Hälfte des 16. Jh. an dieser Stelle unterhaltenen Glashütte gewonnen wurde. Im Hinblick auf den Industriebetrieb hieß der Ort zunächst nur "Hütten".
Seit 1523 wurde die Rodungsfläche zusätzlich für bäuerliche Siedlung genutzt. Die Landwirtschaft ist seither die hauptsächliche Nutzungsform geblieben.
Der grüne Dreiberg im Schildfuß des Wappens verdeutlicht die Lage Hüttbleks in der hügeligen Endmoränenlandschaft des Kisdorfer Wohlds.
Aus dem Berg wachsend bildet das Knabenkraut die auffälligste Figur des Wappens. Diese Orchideenart ist im Gemeindegebiet stellenweise noch vorhanden. Ebenso wie diese seltene und gefährdete Pflanze geschützt und bewahrt wird, soll auch der Ort Hüttblek selbst nach dem Wunsch seiner Bewohner in seiner naturnahen, dörflichen Struktur erhalten und geschützt werden.
Die drei grünen Blätter weisen auf die ersten drei Siedler hin. Die roten Blüten und Knospen sind als Sinnbilder einer gedeihlichen Entwicklung des Ortes bis heute und in Zukunft zu verstehen.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem, oben von einem schmalen roten Streifen unweit des Randes, unten von einem breiten grünen Randstreifen begrenztem Flaggentuch, die Knabenkrautpflanze des Gemeindewappens, deutlich aus der Mitte zur Stange hin verschoben.