Wappengenehmigung/ -annahme: 18.03.1991
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Gespalten von Gold und Blau, überdeckt mit zwei grindlos miteinander verbundenen Hörnern, von denen das vordere rot, das hintere golden tingiert ist.
Historische Begründung:
Das Wappen der Gemeinde Langenhorn zeigt als einzige Figur zwei mit den Spitzen nach oben weisende, unten ineinander übergehende und somit figürlich eine Einheit bildende Hörner.
Das Wappen nimmt auf diese Weise Bezug auf den Namen der Gemeinde, genauer: auf dessen zweiten Bestandteil, das Horn.
Durch die Verbindung der Elemente der Wappenfigur (Hörner) und die daraus sich ergebende Streckung derselben entsteht bei dem Betrachter des Wappens darüber hinaus der Bildeindruck eines "langen Hornes", so daß auch der erste Bestandteil des Ortsnamens bildlich repräsentiert ist.
Durch die ausschließliche Anknüpfung an den Ortsnamen weist sich das Wappen Langenhorns in erster Linie als "redendes" oder "sprechendes" Wappen aus. Vielleicht bezieht sich dieser auf die Form der ältesten, im 13. Jh. zerstörten Deichlinie, wahrscheinlicher wohl auf die langgestreckte Form des Ortes am Geestrand, auf den sich die Bewohner Langenhorns nach Aufgabe des alten Kooges zurückziehen mußten.
Die Tingierung des Wappens in den Farben Rot, Blau und Gold (sog. Friesenfarben) macht kenntlich, daß die wappenführende Gemeinde in der Landschaft Nordfriesland gelegen ist.