Wappengenehmigung/ -annahme: 25.05.1990
Flaggengenehmigung/ -annahme: 25.05.1990
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Über silbernem, mit drei blauen Wellenfäden belegtem Wellenschildfuß in Silber die grüne Silhouette eines mit zwei giebelständigen Häusern bestandenen Hügels; darüber zwei gekreuzte blaue Spaten.
Historische Begründung:
Die Gemeinde Averlak liegt am südlichen Ende des Donns, einer 50 km langen Nehrung, die charakteristisch für das Landschaftsbild in Dithmarschen ist. Nach Westen grenzen weite Marschflächen, nach Osten Moore an diese Nehrung an. Die im Wappen dargestellte Silhouette bezieht sich auf dieses typische Landschaftsbild.
Die drei blauen Wellenfäden im Schildfuß nehmen Bezug auf die Nordsee, auf den Nord-Ostsee-Kanal und den Kudensee.
Die gekreuzten blauen Spaten weisen auf ein in dieser Landschaft gebräuchliches Arbeitsgerät hin, mit dem in der Gemeinde Averlak in der Vergangenheit Deiche gebaut, Gräben ausgehoben, Torf gestochen und Landwirtschaft betrieben wurde.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem Flaggentuch zwischen zwei schmalen blauen Streifen unweit des oberen und des unteren Tuchrandes die grüne häuserbestandene Hügelsilhouette und darüber die blauen gekreuzten Spaten des Gemeindewappens, erstere an der Basis durch einen grünen Streifen bis zum vorderen und hinteren Flaggenrand verlängert.