Wappengenehmigung/ -annahme: 18.05.1990
Flaggengenehmigung/ -annahme: 18.05.1990
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Grün über silbernem Wellenbalken eine silberne Brombeerranke mit zehn Blättern an zwei Blattständen und fünf Beeren.
Historische Begründung:
Das Wahrzeichen der Gemeinde Brammer stellt ein "redendes" Wappen im klassischen Sinne dar. Der Ortsname leitet sich von der Brombeere ab, was in der Figur der Brombeerranke bildlich zum Ausdruck gebracht wird. Die Brombeere ist, so häufig sie sich auch in der Naturlandschaft findet, einzigartig in der schleswig-holsteinischen Wappenlandschaft und deshalb als ein eigenständiges kommunalheraldisches Zeichen bestens geeignet.
Die Brammer Au durchfließt das Gemeindegebiet und wird durch den silbernen Wellenbalken vertreten.
Die Erwerbsgrundlage des Ortes bildet nach wie vor überwiegend die Agrarwirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig sowie die Waldgebiete mit ihrem Erholungswert und ihren Jagdmöglichkeiten werden in der grünen Schildfarbe versinnbildlicht.
Flaggenbeschreibung:
Inmitten eines weißen, oben und unten durch einen breiten grünen Randstreifen begrenzten Flaggentuches das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung.