Wappengenehmigung/ -annahme: 19.02.1990
Flaggengenehmigung/ -annahme: 19.07.1990
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Grün ein gesenkter goldener Schrägwellenbalken, begleitet oben von einer goldenen holländischen Windmühle, unten von einem aus drei Tragsteinen und einer Deckplatte bestehenden goldenen Steingrab.
Historische Begründung:
Durch den Wellenbalken wird der Schild des Wappens von Wensin geteilt und verdeutlicht auf diese Weise die Zusammensetzung der Gemeinde aus den Ortsteilen Garbek und Wensin.
Der Wellenbalken selbst stellt das Flüßchen Garbek dar, welches durch den gleichnamigen Ortsteil seinen Lauf nimmt.
Garbek wird im Wappen durch die heute nicht mehr vorhandene Windmühle vertreten. Da sich zahlreiche Grabhügel aus vorgeschichtlicher Zeit auf Wensiner Gebiet befinden, repräsentiert das Steingrab im Wappen den Ortsteil Wensin.
Die Gemeinde Wensin entstand 1928 aus dem gleichnamigen Gutsbezirk. Die einheitliche grüne Schildfarbe weist auf die jahrhundertealte Verbundenheit des adligen Gutes Wensin und des Dorfes Garbek, sodann auf die Landwirtschaft als die für beide Gemeindeteile nach wie vor gemeinsame Lebensgrundlage und schließlich auf die Naturlandschaft hin.
Flaggenbeschreibung:
Auf gelbem, oben und unten von einem grünen Randstreifen begrenztem Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung, aus der Mitte etwas zur Stange hin verschoben.