Wappengenehmigung/ -annahme: 18.08.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Grün ein schräger silberner Wellenbalken, begleitet oben von einem goldenen, mit dem Mundstück nach außen weisenden Horn, unten von drei goldenen Rohrkolben.
Historische Begründung:
Das Horn im Wappen der Gemeinde Osterhorn bezieht sich auf den Ortsnamen. Die bildliche Wiedergabe des zweiten Namensbestandteils als Musikinstrument gleicher Bezeichnung ist zwar sprachwissenschaftlich nicht vertretbar, folgt aber der heraldischen Vorliebe für eingängige, volksetymologische Deutungsmuster. Das Horn, das der Ortsname bezeichnet, ist in Wirklichkeit ein Geländevorsprung, eine Ecke oder ein Geländeteil.
Zusammen mit Westerhorn war Osterhorn namengebender Bestandteil der alten Verwaltungseinheit "Hörnergilde" in der Kirchspielvogtei Barmstedt der Grafschaft Rantzau; sie erhielt 1752 mit Hörnerkirchen ein eigenes Kirchspiel.
Der Wellenbalken bezieht sich auf die Lage des Ortes an der Hörner Au. Die drei Rohrkolben repräsentieren die ausgedehnten Moorflächen des Gemeindegebietes. Zeitweilig war der Handel mit Torf aus dem Osterhorner Moor, insbesondere nach Glückstadt, nicht unbedeutend.
Die grüne Tingierung betont den natürlichen Charakter der weitgehend ländlich gebliebenen Gemeindeflur.