Wappengenehmigung/ -annahme: 09.02.1989
Flaggengenehmigung/ -annahme: 09.02.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
Geviert. 1 und 4 in Silber ein bewurzelter grüner Laubbaum, 2 und 3 in Grün ein silbernes Rotbuchenblatt.
Historische Begründung:
Die Figuren des Wappens der Gemeinde Buchholz geben im Bilde "redend" den Ortsnamen wieder, wobei die Bäume das "Holz" im Sinne von "Wald" zum Ausdruck bringen und die Blätter präzisierend andeuten, aus welchen Bäumen der Wald vorzugsweise besteht, nämlich aus Rotbuchen.
Entstehungsgeschichtlich geht der Name auf den Bestand an großflächigen Laubwäldern zurück, die vor der Besiedlung diesen Landschaftsraum prägten. Es herrschte hier wie heute die Buche, insbesondere die Rotbuche, als dominierende Baumart vor.
Flaggenbeschreibung:
Auf weißem, oben und unten mit einem breiten grünen Randsteifen begrenzten Flaggentuch die grünen Figuren des Gemeindewappens in waagerecht-zeilenweiser Anordnung, wobei die beiden Bäume innen, die beiden Blätter außen stehen.