Wappengenehmigung/ -annahme: 02.02.1989
Entwurfsautoren:Wappenbeschreibung:
In Blau unter einem silbernen holsteinischen Nesselblatt zwei kreuzweise gestellte goldene Dreschflegel, bewinkelt von drei sechsstrahligen goldenen Sternen.
Historische Begründung:
Die Landwirtschaft als Haupterwerbszweig der Gemeinde Großenbrode in der Vergangenheit ist durch die Dreschflegel im Wappen vertreten. In ihnen mag man auch eine gewisse Widerständigkeit der auf ihre Freiheit lange stolzen Bauern von Großenbrode erkennen, das erst 1639, nach Konstituierung des gleichnamigen Gutes, gutsuntertänig wurde.
Zusätzliche Einnahmequellen waren in der Neuzeit Seefahrt, Fischerei und später Fremdenverkehr. Diese auf die Nähe zum Meer gestützten Gewerbe sind durch die drei Sterne, traditionelle Zeichen der Seefahrt, versinnbildlicht. Die Dreizahl bezieht sich auf die drei in der heutigen Gemeinde Großenbrode vereinigten Ortschaften Klaustorf, Lütjenbrode und Großenbrode.
Allgemein bekannt ist Großenbrode durch seine Fährverbindung nach Fehmarn, heute ersetzt durch eine Brücke (Fehmarnsundbrücke). Das altslawische Wort "Brode" bedeutet Fähre. Die Fähre gehörte dem Landesherrn, den im Wappen das Nesselblatt des Herzogtums Holstein vertritt, zu dem der Ort gehört.
Die Farbgebung ist an die des Kreiswappen Ostholsteins angelehnt.